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   Herzlich willkommen in unserer unkonventionellen
   Online-Kanzlei

Warum Online-Kanzlei? Bis auf weiteres nehmen wir aus Kapazitätsgründen nur noch Beratungsmandate an.
Für neue Vertretungsmandate bei Gericht möchte ich etwaige  Auswirkungen auf unseren Qualitätsanspruch für bestehende Vertretungsmandate  nicht verantworten.  

Warum wir anders sind? Wir konzentrieren die Dinge auf das Wesentliche und verzichten auf pompösen Kanzleibetrieb und auf Hochglanzprospekte. Wohl aber legen wir sehr großen Wert auf eine exzellente Bibliothek, Fachzeitschriften, stets aktuelle Zugänge zu Rechtsdatenbanken der Gerichte des Bundes und der Länder und professioneller Anbieter. 

 

Vor allem pflegen wir einen effizienten Arbeitsstil und nutzen moderne Kommunikationswege. Rechtsanwalt Burgmer vertritt Ihre Interessen vor allen deutschen Gerichten - außer dem BGH in Zivilsachen. Niedergelassen im Dreieck Köln-Düsseldorf-Aachen, vertreten wir Sie bundesweit und beraten international (Österreich, Schweiz, USA). 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brauchen Sie immer einen Anwalt?  - Wenn sie das folgende Urteil lesen: Wahrscheinlich ja.

Mein Vorschlag wäre aber der ComedyAward besser noch der 1. Preis für Deutsche Sprachkultur.

 

 

EuGH, Urteil vom 11.07.2024 - C 757/22

"​Art. 80 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung, wonach eine befugte Einrichtung, um eine Verbandsklage im Sinne dieser Bestimmung erheben zu können, geltend machen muss, dass ihres Erachtens die in dieser Verordnung vorgesehenen Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung“ im Sinne dieser Bestimmung verletzt wurden, erfüllt ist, wenn sich diese Einrichtung darauf beruft, dass die Verletzung der Rechte dieser Person anlässlich einer Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht und auf einer Missachtung der Pflicht beruht, die dem Verantwortlichen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e der Verordnung obliegt, der betroffenen Person spätestens bei dieser Datenerhebung Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und die Empfänger der Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln". (Zitatende)


Vielleicht sollte der EuGH das auch für die eigene Rechtsprechung beherzigen. Man wird ja noch wünschen dürfen.




 

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Fortbildungen DAV 
2008, 2011, 2015, 2017

Wir machen nicht alles ...
...aber was wir machen, machen wir richtig. 

Bewertungen im Internet sind  zwar nicht alles...  aber mehr
als 1222 Bewertungen  mit obj. geprüften 4,8 von 5 möglichen Sternen sind uns einer Erwähnung wert.

Und bei Google sind es  35 von 36 Rezensionen  mit Höchstnote 5,0 Sternen.
         

WAFFENRECHT - Jagdrecht
Int. Securit(yC)onsulting; Prävention, Recht d. Gefahrenabwehr Sachwertrückführung

VERWALTUNGSRECHT 
Kommunal- Staats-u. Verf.-Recht   priv. Baurecht BauGB BauO d. L. 
Polizeirecht, Schul- Prüfungsrecht

 

STRAFVERTEIDIGUNG

Wahl- Pflichtverteidigung

Disziplinarrecht für Beamte
"pol." Führungszeugnis BZRG

STRASSENVERKEHRSRECHT
Rund um das Kfz - Kaufrecht
Unfallabwicklung, Versicherung

Führerschein, OWiG, MPU

UNSERE KANZLEIPHILOSOPHIE

Das Wort Gerechtigkeit werden Sie  weder in den Gesetzbüchern noch im Bundesgesetzblatt finden. Ist es gerecht, jemand zu verurteilen, der subjektiv das Leben eines Kindes retten wollte, weil es formaljuristisch weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungstabestände gibt ? Mehr dazu hier.

 

Ist "Mietnomadentum" gerecht, wenn der Eigentümer selbst existentiell gefährdet wird. Andererseits die Zwangsräumung eine Familie mit Kindern trifft, die unverschuldet in Not geraten ist? Weder das Gericht noch wir Anwälte waren bei den Taten dabei. Wir können niemand hinter die Stirn schauen, wie man oft im Gerichtssaal hört.


Der Leitsatz der Kanzlei lautet: "Suaviter in modo, fortiter in re et pro reo". Das bedeutet, dass nichts so sehr die Wahrheitsfindung im Interesse der Mandantschaft fördert, als die harte und präzise Auseinandersetzung in der Sache.

...fortiter in re...
Immer einmal wieder lese ich von frommen Wünschen, möglichst "Streit zu vermeiden". Modernerweise nennt man das jetzt "Mediation", mittlerweile sogar ein Tätigkeitsfeld für eine der fast schon inflationären Anzahl von Fachanwaltschaften. Grundsätzlich ist das eine gute Sache! Dennoch erlebe ich öfters, dass auf meinen Schriftsätze hin, die Gegenseite meine Verhandlungsbereitschaft sondieren möchte. Nun gut, wenn das prozessuale Risiko höher ist als der mögliche Kompromiss, lasse ich mit mir über alles reden, nur nicht über die Rechte und Ansprüche meiner Mandanten. So titelte (NJW 29/2009, 2101 ff.) ein Münchner Prof. für Arbeitsrecht: "Barbara E.: Ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!" (Barbara E. war wegen der mutmaßlich unberechtigten Einlösung zweier Pfandbons im Wert von € 1,30 nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit von der Filialkette Kaisers/Tengelmann "verdachtsgekündigt" worden, worüber man arbeitsrechtlich streiten kann und muss!) Wenn Sie meine Ausführungen dazu genauer studieren wollen, bitte sehr: NJW 31/2009, "Leserbriefe" XX-XXI


Nicht alle (Rechts)-Wege führen zum Recht! Und Juristen können auch Humor...

Lesen Sie dazu meine Glosse mit...Hintergrund!

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IHR ANWALT

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Als Kriminaldirektor u. studierter Kriminologe war Rechtsanwalt Burgmer 20 Jahre Chef der Kriminalpolizei in Großstädten und Vorgesetzter zahlreicher Mord- u. Sonderkommissionen. Dann beim Landeskriminalamt NRW Dezernatsleiter für Sprengstoffdelikte, Tatortarbeit, Computer- und Internetkriminalität, internationale Rechtshilfe sowie in Köln Dezernatsleiter Wirtschaftskriminalität. Dazu Lehrbeauftragter an der FHS öfftl. Verwaltung NRW für Straf- und Strafprozessrecht, Kriminologie, Staats- und Verfassungsrecht, Methodik und Technik geistiger Arbeit sowie Prüfer für den gehobenen Polizeidienst.

 

Als Pilot mit den Lizenzen PPL A, B, C, UL sowie der Profilizenz AZF befasst sich Rechtsanwalt Burgmer auch mit Fragen der Sicherheit der Luftfahrt nach dem Luftsicherheitsgesetz, Ihrem Sicherheitsscreening nach dem SÜG, Verteidigung bei Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz, Flugunfalluntersuchungen, Lizenzentzug etc.

Nach dem Wehrdienst Bundesmarine war er Offizier der Handelsmarine in der "großen Fahrt". Schon hier bildete er Offiziersanwärter in Rechtskunde aus.

 

Universität Köln (jur. Fakultät gegründet 1388)  1. Staatsexamen
Referendariat bei dem  Oberlandesgericht Köln

 

2. Staatsexamten (Assessor  iur.)  Justizprüfungsamt Düsseldorf
Deutsche Hochschule für Polizei ("Polizeiführungsakademie") Münster, Fächer: Kriminalistik u. Kriminologie, Polizeimanagement u. Führungslehre.

Die erste Anwaltszulassung als amtlich bestellter Vertreter erfolgte schon im Jahre 1978 durch den Präsidenten des OLG Köln.

Aufgrund dieser besonderen beruflichen Erfahrung und über viele Jahre Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift "Kriminalistik", Heidelberg ist er gemäß § 7 der BerufsO für Rechtsanwälte bei der Anwaltskammer Düsseldorf mit den  Schwerpunkten 
                                                     · Strafverteidigung inkl. Wirtschaftskriminalität
                                                     · Polizei- und Ordnungsbehördenrecht
                                                     · Beamten- u. Disziplinarrecht
eingetragen. Wir vertreten Sie natürlich auch in Zivilrechtssachen (bürgerliches Recht "BGB"), im Recht des öffentlichen Dienstes, Verbraucherschutzrechte, Urheberrecht (Abmahnungen) , kurz: in allen Belangen des täglichen Lebens, wobei wir nicht leugnen wollen, dass unser Herz eher für den Verbraucher schlägt. 

Wissenschaftliche Veröffentlichungen seit 1994 vorwiegend zu straf- und polizeirechtlichen Themen in der renommierten Fachzeitschrift "Kriminalistik" im Kriminalistikverlag, Heidelberg: "Polizei im Umbruch", Teil I. - III, vgl. Kriminalistik 1994 Bd. 4 (S. 226 ff.); Bd. 5 (S. 303 ff.); Bd.6 (S.370 ff.) und im "Fall" des früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten D. im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kind Jakob M. vgl. Kriminalistik 2004, Bd. 5 [1.565 KB] (S. 334 ff). Untertitel: "Vom Ethos der Nichtverantwortlichen und den Folgen für die Verantwortlichen." 2007 eine Rezension zu BVerfG 2 BvR 876/06 zu den Schranken einer zulässigen Wohnungsdurchsuchung.

 

Fachliche Fortbildung ist uns eine selbstverständliche Pflicht. Rechtsanwalt Burgmer erhielt von dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) in den Jahren  2008, 2011, 2015 und 2017 die entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen.

Hier die FB des DAV des Jahres 2015 und die von 2017

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Vorstadt 42, 41812 Erkelenz

 

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         Fax : +49(0)2435 6114417 

          Mobile:  0174-9994079


Ich weise darauf hin, dass der Datenverkehr über Internet, also auch die hier verwendeten Verfahren der Telefonie, Fax oder Email nicht vor rechtswidrigen Angriffen sicher sind. Auf Wunsch erfolgt deshalb die Korrespondenz per Email mit asymmetrisch verschlüsselten Anlagen. 

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