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"Ich vertrete Mandanten bundesweit und berate Sie international."

... Juristen können auch Humor!
Lesen Sie dazu meine Glosse mit...Hintergrund!
Als Kriminaldirektor u. studierter Kriminologe war Rechtsanwalt Burgmer 20 Jahre Chef der Kriminalpolizei in Großstädten und Vorgesetzter zahlreicher Mord- u. Sonderkommissionen. Dann beim Landeskriminalamt NRW Dezernatsleiter für Sprengstoffdelikte, Tatortarbeit, Computer- und Internetkriminalität, internationale Rechtshilfe sowie in Köln Dezernatsleiter Wirtschaftskriminalität. Dazu Lehrbeauftragter an der FHS öfftl. Verwaltung NRW für Straf- und Strafprozessrecht, Kriminologie, Staats- und Verfassungsrecht, Methodik und Technik geistiger Arbeit sowie Prüfer für den gehobenen Polizeidienst.
Als Pilot mit den Lizenzen PPL A, B, C, UL sowie der Profilizenz AZF befasst sich Rechtsanwalt Burgmer auch mit Fragen der Sicherheit der Luftfahrt nach dem Luftsicherheitsgesetz, Ihrem Sicherheitsscreening nach dem SÜG, Verteidigung bei Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz, Flugunfalluntersuchungen, Lizenzentzug etc.
Nach dem Wehrdienst Bundesmarine war er Offizier der Handelsmarine in der "großen Fahrt". Schon hier bildete er Offiziersanwärter in Rechtskunde aus. Es folgte die akademische Ausbildung:
Albertus Magnus Universität Köln (jur. Fakultät gegründet AD 1388)
1. Staatsexamen Referendariat bei dem Oberlandesgericht Köln. Die erste Anwaltszulassung (während des Referendariats als amtlich bestellter Vertreter) erfolgte schon im Jahre 1978 durch den Präsidenten des OLG Köln.
2. Staatsexamten (Assessor iur.) Justizprüfungsamt Düsseldorf
3. Deutsche Hochschule für Polizei ("Polizeiführungsakademie") Münster, Fächer: Kriminalistik u. Kriminologie, Polizeiman4agement u. Führungslehre.
Aufgrund dieser besonderen beruflichen Erfahrung und über viele Jahre Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift "Kriminalistik", Heidelberg ist er gemäß § 7 der BerufsO für Rechtsanwälte bei der Anwaltskammer Düsseldorf mit den Schwerpunkten
- Strafverteidigung inkl. Wirtschaftskriminalität
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Beamten- und Disziplinarrecht eingetragen.
Wir vertreten Sie natürlich auch in Zivilrechtssachen (bürgerliches Recht "BGB"), im Recht des öffentlichen Dienstes, Verbraucherschutzrechte, Urheberrecht (Abmahnungen) , kurz: in allen Belangen des täglichen Lebens, wobei wir nicht leugnen wollen, dass unser Herz eher für den Verbraucher schlägt.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen seit 1994 vorwiegend zu straf- und polizeirechtlichen Themen in der renommierten Fachzeitschrift "Kriminalistik" im Kriminalistikverlag, Heidelberg: "Polizei im Umbruch", Teil I. - III, vgl. Kriminalistik 1994 Bd. 4 (S. 226 ff.); Bd. 5 (S. 303 ff.); Bd.6 (S.370 ff.) und im "Fall" des früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten D. im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kind Jakob M. vgl. Kriminalistik 2004, Bd. 5 [1.565 KB] (S. 334 ff). Untertitel: "Vom Ethos der Nichtverantwortlichen und den Folgen für die Verantwortlichen." 2007 eine Rezension zu BVerfG 2 BvR 876/06 zu den Schranken einer zulässigen Wohnungsdurchsuchung.
Fachliche Fortbildung ist uns eine selbstverständliche Pflicht. Rechtsanwalt Burgmer erhielt von dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) in den Jahren 2008, 2011, 2015 und 2017 die entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen.
