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                                                           ONLINE-RECHTSBERATUNG

 

Es gibt 2 Möglichkeiten einer kostengünstigen Rechtsberatung:

(a) Über das Forum "Frag-einen-Anwalt" können Sie mich direkt und verschlüsselt per Email für eine Beratung und falls erforderlich, danach eine Vertretung zu festen Gebühren nach dem RVG beauftragen. Klicken Sie dazu ganz oben links auf das kleinere Feld "Anwalt Direktanfrage". Alles weitere ist selbsterklärend. Kosten = Eine Erstberatung erfolgt in der Regel bis zu einem Höchstpreis von € 190,-- zuzgl. 19 % MwSt. sofern Sie Verbraucher sind. Die Abrechnung erfolgt nach Abzug der Gebühren des Forumbetreibers (die ich trage) durch diesen.

 

(b) Oder hier: www.juraforum.de/rechtsanwalt/willy-burgmer-erkelenz
 

(c) Oder Sie füllen unser Kontaktformular aus oder schreiben eine Direkt-Email an ra-w.burgmer@online.de mit der Möglichkeit, bis zu 5 Bl. DIN A 4 als Anlage (gerne auch verschlüsselt) zu übertragen. Das Passwort auf gesichertem Postweg oder Fax oder über das Kontaktformular gesondert hinterher. Wir machen Ihnen dann ein bis zur Annahme freibleibendes Angebot. Akzeptieren Sie, können Sie eine Vollmacht downloaden und nachsenden. Abrechnung durch unsere Kanzlei ohne Abzug von Fremdgebühren.


Online-Kanzlei - FAQ:

Welche Vorteile habe ich?
Antwort: Sie müssen nicht anreisen. Alles geht telefonisch, per Fax oder Email.
Ist das sicher?
Antwort: Email-Korrespondenz wird auf Wunsch asymmetrisch verschlüsselt.
Ist eine Online-Beratung oder Vertretung billiger?
Antwort: Billig ist meine Beratung oder Vertretung nicht. Wohl aber kann ich kostengünstiger arbeiten. Sie erhalten ein Angebot in der Regel nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) dass Sie annehmen oder - auch grundsätzlich jederzeit - ablehnen oder kündigen können.
Oft erreicht man einen Anwalt nach Kanzleischluss nicht mehr?
Antwort: Ich berate Sie notfalls 24/7  von Florida aus (
+1 239 244 2287) oder New York, wenn ich gerade mal nicht in Deutschland bin.

Zu Ihren Widerrufsrechten 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei einer ausschließlichen OnlineberatungWiderrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 EGBGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie meinen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S.1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:Rechtsanwalt Willy BurgmerVorstadt 4241812 ErkelenzTelefon: 02435-6114416Telefax: 02435-6114417Mail: ra-w.burgmer@online.deIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt zu Ihren Gunsten mit der Absendung der Widerrufserklärung, für mich mit deren Empfang.Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.

Gebühren und Kosten:

 

Einen Überblick über die Vergütung nach dem RVG bietet Ihnen die Website der kostenlose Gebührenrechner der Fa. Soldan https://www.soldan.de/rvg-rechner

Vereinfacht: Die Kosten für eine Rechtsstreitigkeit setzten sich aus vielfältigen Gebühren und Kosten zusammen. Diese wiederum hängen ab von dem Gegenstands- oder Streitwert. Manchmal kommen Mandanten zu mir, die sich regelrecht von dem gegnerischen Streitwert und damit von den Gebühren erschlagen fühlen. Der Rechtsstaat und auch die Anwaltschaft halten deshalb ein Instrumentarium vor, dass möglichst jedermann Zugang zum Recht hat...leider jedoch...wie immer, mit bürokratischen Erschwernissen, die zu überwinden selbst schon beratungsbedürftig sind. Näheres zu dieser sog. Prozesskostenhilfe, der Beratungshilfe und Pflichtverteidigung finden Sie mit diesen Suchbegriffen auch unter justiz.nrw.de

Mein Beitrag zu diesem Thema ist die Teilnahme in dem Internetforum "Frag-einen-Anwalt", das Sie über den Link in dieser Website ganz oben links erreichen können. Machen Sie sich selbst ein Bild davon, ob dort eine sehr preisgünstige Beratung im sozial zuträglichen Rahmen des § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bekommen ist.
Denn meine Meinung ist: Der Zugang zum Recht muss sozialverträglich sein. Abgerechnet - im Falle des Obsiegens mit dem Gegner nach dem RVG - wird dann später.

Prozesskostenrechner

Prozesskostenhilfe (PKH) [71 KB]

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