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                                                        VERWALTUNGSRECHT

Stehen Sie auch manchmal vor dem Glaspalast einer übermächtigen Behörde? Und sind hilflos, weil...

"es ein Arbeitsgrundsatz der Behörde ist, daß mit Fehlermöglichkeiten überhaupt nicht gerechnet wird. Dieser Grundsatz ist berechtigt durch die vorzügliche Organisation des Ganzen, und er ist notwendig, wenn äußerste Schnelligkeit der Erledigung erreicht werden soll."
 
Soweit Franz Kafka (Selbst Jurist in einer Verwaltungsbehörde, wobei seine juristischen- wohl im umgekehrt proportionalen Verhältnis zu seinen literarischen Fähigkeiten standen.)

Im öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) ist jedenfalls der Bürger heute nicht mehr schutzlos seiner Obrigkeit ausgeliefert, wie schon Friedrich der Große lernen musste, als sich der Müller von Sanssouci gegen den Abriss (heute würde das Bauamt eine Rückbauverfügung erlassen) mit Erfolg vor Gericht wehrte. Die Mühle steht heute noch, wie ich mich selbst überzeugt habe!

Viele Facetten gehören zum Verwaltungsrecht. Das Bau(aufsichts)recht, das Bauplanungsrecht mit dem Baugesetzbuch und Ihnen ganz nahe: Das kommunale Satzungsrecht Ihrer Gemeinde.

Die schlechte Nachricht vorab. Stets sind Sie - im Unterschied zum waffengleichen Zivil- oder sogar dem Strafrecht - als Untertan dem Staat und seinen Institutionen unterworfen, das sog. Subordinationsverhältnis.

Die gute Nachricht. Der Staat ist seinerseits an Recht und Gesetz gebunden. Und in der Regel ist der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet, auf dem ich Sie gerne begleite.

Hier eine kurze Einführung in den Dschungel der Rechtswege

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