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Erbrecht 

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Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bestimmt, was nach dem Tod einer Person mit deren Vermögen geschieht. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Vermögensnachfolge: durch gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

1. Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach der Verwandtschaft des Verstorbenen:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und deren Nachkommen.

  • Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Geschwister).

  • Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen. Ehegatten erben zusätzlich, ihr Anteil richtet sich nach dem Güterstand der Ehe.

2. Testament und Erbvertrag

Der Erblasser kann seine Vermögensnachfolge individuell regeln:

  • Testament: Einseitige Willenserklärung, die eigenhändig oder notariell erstellt wird.

  • Erbvertrag: Vertragliche Vereinbarung, die bindende Verfügungen enthält und notariell beurkundet sein muss.

3. Pflichtteil

Nahen Angehörigen (z. B. Kindern, Ehegatten, Eltern) steht ein Pflichtteil zu, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.

4. Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, in der das gesamte Erbe gemeinschaftlich verwaltet wird, bis es durch Teilung aufgelöst wird.

5. Verjährung und Ausschlagung

Erben können das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft ausschlagen, wenn z. B. Schulden überwiegen. Nach Annahme haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten.

Für eine detaillierte Beratung sollten Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

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Und nur in handschriftlicher Form mit Unterschrift wäre ein Testament auch ohne Notar wirksam.!

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Das Familienrecht                      

 

Es umfasst verschiedene Bereiche, die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Zu den wichtigsten Themen gehören:

  1. Eheschließung und Ehegüterrecht

    • Rechte und Pflichten in der Ehe

    • Ehevertrag und Güterstände (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
       

  2. Trennung und Scheidung

    • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich

    • Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
       

  3. Eltern-Kind-Verhältnis

    • Sorgerecht und Umgangsrecht

    • Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

    • Adoption und Abstammungsrecht
       

  4. Verwandtschaft und sonstige familienrechtliche Beziehungen

    • Unterhaltspflichten zwischen Verwandten

    • Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
       

Prozessordnung im Familienrecht

Familienrechtliche Streitigkeiten und Anträge werden im Rahmen des sogenannten Familienverfahrensrechts geregelt. Die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bilden die Grundlage. Die wichtigsten Verfahren umfassen:
 

  • Streitige Verfahren (z. B. Scheidung oder Umgangsregelungen)

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Adoption oder Betreuung)

  • Eilverfahren und einstweilige Anordnungen (z. B. bei Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten)
     

Familiengerichte prüfen in der Regel den Sachverhalt von Amts wegen (Amtsermittlungsgrundsatz) und streben eine gütliche Einigung an. Die anwaltliche Vertretung ist in bestimmten Verfahren, wie etwa bei Scheidungen, gesetzlich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen oder rechtliche Unterstützung im Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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