top of page

Ich bin ein Textabschnitt. Klicken Sie hier, um Ihren eigenen Text hinzuzufügen und mich zu bearbeiten.

WAFFENRECHT


Eine besondere Sparte in meinem Tätigkeitsfeld Verwaltungsrecht ist das Waffenrecht. Hier berate ich berechtigte Personen, Verbände, schießsportliche Vereine, Brauchtumsschützen und auch das Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber den Erlaubnisbehörden. Dabei behalte ich mir als der Prävention verpflichtetes Organ der Rechtspflege eine sorgfältige Prüfung der Mandatsübernahme in Bezug auf die Erlaubnistatbestände des WaffG vor. Dies zum einen, weil das Waffengesetz zu Recht restriktive Tatbestände setzt. Zum anderen, um nicht falsche Erwartungen - kostenträchtig - zu nähren oder aber missbräuchliche Absichten abzuwehren. Dann aber auch bei einem für echt erkannten Bedürfnis, für meine Mandantschaft mit zureichenden Erfolgsaussichten eintreten zu können.

Und hier der Skandal, wie der Staat mit der Amnestie 2009 für Waffenbesitzer umgegangen ist !

Aber auch ein Lehrstück, welche Fallstricke das Waffengesetz bis heute vorhält und wie filigran Ihr Anwalt arbeiten muss:
Bis zum 31.12.2009 durften Waffenbesitzer "straffrei" erlaubnispflichtige Waffen und Munition bei einer Polizeidienststellte abliefern. So stand es im Gesetz. Wenn gutgläubige Bürger das aber taten, waren sie verblüfft, wenn trotz gesetzlich garantierter Amnestie die Polizei ein Strafverfahren einleitete, und zwar wegen des illegalen Transports dieser Waffen zu Polizeidienststelle. Die Polizei ist hier sogar unschuldig. Denn wegen des sog. Legalitätsprinzips konnten die Beamten nicht anders. Schuld ist allein das schlampige Gesetzgebungsverfahren. Und die Folge: Der Anwalt hat alle Hande voll zu tun, auf eine Einstellung hin zu wirken, was keinesfalls ein Selbstläufer ist. Bei einer gerichtlichen Einstellung drohen nämlich die Gerichtskosten. Aber der wirkliche Schaden ist dem Vertrauen der Bürger in Recht und Gesetz entstanden! Und das zu Recht! Wenn Sie mehr zu Waffenerwerb, Waffenschein, Jagdschein und dem gesamten Umfeld des Waffengesetzes wissen wollen, lesen Sie hier meine Veröffentlichung dazu.

Securit(YC)onsulting int.

Ich berate eine nationale und internationale* Klientel  in Sicherheitsfragen.  (* USA Schweiz Österreich):

  • Anmeldung Sicherheitsgewerbe inkl. Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse; Sachkundeprüfung § 34a GewO

  • Prävention und Beratung bei  Erpressung. Rückführung f. Sachwertversicherer; Risikoanalyse, Profiling.

  • Produkterpressung und/oder private Straftatbestände jeweils  in Kooperation mit führenden Spezialisten.

 

Gesetzlich garantierte  Vertraulichkeit durch das anwaltlich geschützte Schweigerecht.

muenster1_160.jpg

Als Kriminalrat im Schießkino. Schießtraining nach § 63 Abs. 2 PolG NRW.  Der Beamte muss blitzschnell entscheiden, ob er schießen darf oder nicht.

cam00326_160.jpg
IMG-20180512-WA0001_edited.jpg

Meine Ex-Kollegen vom NYPD treffe ich immer wieder gerne.  Hier nach einem Einsatz wg. USBV-Verdacht (Bombenfund) in einem New Yorker Kaufhaus.

 

Ein Hauch von Magnum:  Fort Myers Police Sunshine State Florida

bottom of page